Ja, was kommt denn nun zuerst: ein herzliches “Zum Wohl!” oder eher das “Guten Appetit”? Für Gourmets und solche, die es werden wollen, eine Frage, deren Antwort man wissen sollte!
Bevor gegessen wird, ist es in der Regel üblich, dass erst durch den Gastgeber zugeprostet wird.
Die Ausnahme: Beginnt ein Menü mit einer Suppe und wird zu dieser nach traditionellen Regeln kein Wein angeboten, findet das erste „Zum Wohl“ vor dem nächsten Gang statt.
Die Eröffnung des Essens mit „Guten Appetit“ muss situationsbedingt betrachtet werden. Es war und ist nicht üblich, bei einem offiziellen Essen, einem Dinner oder gar Bankett, einen „Guten Appetit“ zu wünschen. Dort wird von der Gastgeberin das Signal zum Essensbeginn nonverbal gegeben, indem sie zum Besteck greift. Dies gilt bei Einladungen seitens eines Paares sowie einer einzelnen Dame.
Gibt es einen Single-Gastgeber, übernimmt er nach modernen Umgangsformen selbstverständlich diesen Part.![]()
Im Freundes- oder Familienkreis gilt es hingegen nicht als stillos, wenn Einladende ihren Gästen „Guten Appetit“ wünschen.
Als Gast aber sagt man nie von sich aus „Guten Appetit“! Dies gilt nicht nur als stillos und enttarnt die schlechten Tischmanieren in höheren Kreisen, sondern es gilt auch als unhöflich gegenüber dem Gastgeber, denn es suggeriert, das Essen könne unter Umständen nicht munden.
Falls das jemand nicht weiß und es trotzdem tut, beispielsweise bei einem Geschäftsessen, gehen Sie natürlich als Gastgeber über diesen Fauxpas mit einer Erwiderung wie „Danke, gleichfalls“ hinweg.